Kosten Selbstzahler
- Ersttermin: 120,00 €; Behandlungsdauer maximal 2,0 Stunden
- Folgetermin: 75,00 € pro Stunde
Kosten Privatversicherte/ Zusatzversicherte
- Meine Leistungen stelle ich nach der aktuellen Gebührenverordnung für Heilpraktiker in Rechnung.
- Ersttermin: 120,00 €; Behandlungsdauer 2,0 Stunden
- Folgetermin: 75,00 € pro Stunde
Unabhängig von der Kostenerstattung von Seiten des Versicherers, ist die Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.
Die Kosten für jede erbrachte Leistung sind direkt nach Behandlungsende bar zu entrichten (auf Wunsch stelle ich Ihnen eine Rechnung oder Quittung aus).
Kostenübernahme von Heilbehandlungen:
- Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse haben zunächst keinen Anspruch auf Erstattung der Leistungen – sofern sich der Patient nicht für eine Zusatzversicherung entschieden hat, muss er für die Leistungen persönlich aufkommen.
- Für Privatversicherte sind meine Leistungen je nach Leistungsverzeichnis des Versicherers teilweise oder ganz erstattungsfähig.
- Zusatzversicherte haben die Möglichkeit bis zur Grenze eines jährlichen Freibetrages die Leistungen des Heilpraktikers anteilig oder ganz erstattet zu erhalten. Des Weiteren richtet sich die Erstattung nach dem Leistungsverzeichnis und dem in der Zusatzversicherung vereinbarten „Mindestsatzes“ oder „Höchstsatzes“ der Gebührenverordnung.